21. Mai 2016

Umgang mit sichtbaren Tätowierungen im Beamtenverhältnis

Junge Polizei (DPolG) unterstützt Umfrage zum Tattooverbot in der Berliner Polizei

Seit Sommer 2015 hinterfragen wir als Junge Polizei (DPolG) das strikte Tattooverbot für Anwärter der Berliner Polizei und unterstützten jede sachliche Diskussion. Die 2016 durchgeführte interne Umfrage in der Berliner Polizei zeigt, dass 60,2% der befragten Kollegen die generelle Unzulässigkeit von sichtbaren Tätowierungen als nicht mehr zeitgemäß empfinden.

Der jetzige Umgang mit sichtbaren Tätowierungen im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärterinnen und Anwärter) ist formal an Vorschriften gebunden, welche vor Jahrzehnten erlassen wurde und sich bisher keiner Diskussion stellen mussten.
So muss jede Anwärterin mit sichtbarer Tätowierung im Bereich der Unterarme sich verpflichten, diese zu entfernen oder eben nicht Polizistin zu werden. Die Entfernung findet durch Laserbehandlung in ca. 10-40 Sitzungen auf eigene Kosten statt und muss bis zur Beendigung der Ausbildung abgeschlossen sein. Die damit verbundenen Nebenwirkungen und gesundheitlichen Spätfolgen müssen widerspruchslos in Kauf genommen werden. Dabei ist die einige Millimeter große Sonne am Handgelenk genauso verboten, wie der Name des eigenen Kindes auf der Unterarmseite und die Kompletttätowierung des gesamten Arms.
Mit Beendigung der Ausbildung findet das Tattooverbot wieder keinerlei Beachtung. Wie sonst sind die etlichen Kollegen im Außen- und Innendienst mit ihren gut sichtbaren Tätowierungen auf den Unterarmen zu erklären.
Wir als Deutsche Polizeigewerkschaft hinterfragen die strikte Regelung:

  • Wollen wir auf geeignete Bewerberinnen verzichten, wenn diese ihr Unterarmtattoo nicht entfernen wollen?
  • Schadet eine Tätowierung wirklich dem Bild der Berliner Polizei in der Öffentlichkeit?
  • Würde dem Beamten auf Lebenszeit auch eine Entfernung des Tattoos auferlegt?
  • Ist es rechtlich zulässig einen körperlichen Eingriff von Menschen mit Berufswunsch Polizist zu verlangen?

Die Junge Polizei (DPolG) möchte sich ausdrücklich bei der Initiatorin dieser Umfrage und für die praktische Umsetzung durch das Social Media Team bedanken. Wir bleiben weiter am Ball und erwarten konstruktive sowie transparente Ergebnisse aus der Behördenleitung und dem Leitungsgremium.

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