13. November 2020

DPolG Berlin fordert 12-Stunden-Dienst für die Dauer der Pandemiezeiten

Kontakte zur Pandemiebekämpfung minimieren

Ungewöhnliche Zeiten fordern auch ungewöhnliche Lösungen. Der Zentrale Objektschutz versieht trotz Corona-Verordnungen den Dienst weiterhin in dem 8-Stunden Metropolitan Arbeitszeitmodell.

Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden des Zentralen Objektschutzes durch erheblich mehr Dienstantritte in diesem Schichtrhythmus sehr viel öfter einer Gefahr der Ansteckung ausgesetzt sind, als in anderen Bereichen, wo die  Kontaktmöglichkeiten mit Homeoffice und anderen Maßnahmen verringert wurden. 

Der Gesamtpersonalrat hat gemeinsam mit der Behördenleitung den Weg dafür frei gemacht, den 12-Stunden-Dienst zuzulassen.

Aus unserer Sicht ist es im Rahmen des Arbeitsschutzes dringend geboten, die Kontakte unter den Beschäftigten während der Ablösung so gering wie möglich zu gestalten. Durch die Veränderung der Arbeitszeiten in den 12-Stunden-Dienst werden die Dienstantritte und somit auch die Anzahl der Arbeitswege verringert.

Nach Auffassung der DPolG ist es der richtige Weg, ein den ZOS-Erfordernissen angepasstes 12-Stunden-Arbeitszeitmodell für die Dauer der Pandemiezeiten einzuführen. Zum Schutz der Beschäftigten.  
 

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