MNB und Arbeitsschutz
Wer sich über die einmalige pauschalisierte steuerfreie Auszahlung von 16 Euro für MNB (Mund-Nasen-Bedeckung; sogenannte Community-Masken) gefreut oder gewundert hat bzw. noch wundern wird, für den hat die DPolG Berlin folgende Hinweise:
Die Auszahlung ist (rechtlich so vom Gesetzgeber vorgeschrieben) an eine angeordnete Trageverpflichtung gebunden. Für eine solche Trageverpflichtung sprechen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für bestimmte Situationen neu festgeschriebenen Arbeitsschutzstandards, die auch von der Polizei Berlin einzuhalten sind. In direkter Ergänzung dazu befinden sich die - wegen der besonderen Aufgabenerfüllung der Polizei in bestimmten Situationen ebenso zwingend einzuhaltenden - Standards nach FFP 2. Dieser höhere Standard hat nach Einschätzung der DPolG Berlin und der Polizeipräsidentin im Verdachts- und Zweifelsfall immer Vorrang! Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Bewertung möglicher Dienst- oder Arbeitsunfälle von besonderer Bedeutung.
Insofern rät die DPolG Berlin den Detailreichtum und die komplexen Formulierungen zu Mindestanforderungen und Pflege nicht über Gebühr kritisch zu bewerten, weil damit am Ende lediglich die Zahlbarmachung von 16 € für die Beschäftigten realisiert werden sollte.