28. April 2020

Auszug der Geschwindigkeitsverstöße

Novelle der StVO und Bußgeldkatalog

Mit Wirkung vom 28.04.2020 treten diverse Veränderungen für die tägliche Arbeit im Bereich der Verkehrsüberwachung in Kraft. In dieser Info erhaltet ihr einen Auszug der Veränderungen im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße. Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden, da noch keine offizielle Veröffentlichung durch das Bundesministerium bzw. Kraftfahrbundesamt erfolgt ist.

Die Anpassungen sind so vielfältig und komplex, dass wir allen Kolleginnen und Kollegen einen Blick auf die Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.BMVI.de) empfehlen.

Die Geschwindigkeitsgrenze für Fahrverbote wird innerorts auf 21 km/h abgesenkt. Für rechtsabbiegende Kfz über 3,5t ist innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben und bei Missachtung eine Regelsanktion von 70 Euro und einem Punkt vorgesehen. Für Fahrradzonen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Alle übrigen Anpassungen sind unserer nachstehenden Info zu entnehmen. Alle aktuellen Tatbestände sind auch schon in unserer DPolG-App eingestellt. 

Info 09/2020 als pdf zum Ausdrucken

 

 

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