22. Juli 2021

DPolG Berlin: Kein Geld verschenken!

Parkgebühren bei Gerichtsladungen

Seit der großflächigen Ausweisung von Parkraumbewirtschaftungszonen rund um die Justizstandorte in Moabit durch das Bezirksamt Mitte besteht für alle Mitarbeitenden, die mit dem privaten Fahrzeug zum Gericht anreisen und in der Parkraumbewirtschaftungszone kostenpflichtig parken, die Erstattungsmöglichkeit.

Ganz offenbar ist dies nicht allen „Berufszeugen“ aus der Polizei bewusst. Also noch einmal ganz deutlich:

Die für die Ladung zum Gerichtstermin anfallenden Parkgebühren werden grundsätzlich erstattet! Als Nachweis für das Entschädigungsformular ist das Parkticket oder ggf. ein Screenshot einer genutzten Park-App vorzuzeigen beziehungsweise beizufügen.

Bei der Bearbeitung von Zeugenentschädigungen ist der Berechnungsstelle des Amtsgerichts bei Nachfragen zum Parkschein nicht daran gelegen, den Kolleginnen und Kollegen irgendwelche Betrugsabsichten zu unterstellen. Vielmehr möchten sie gewährleisten, dass alle ihre Parkkosten auch mit erstattet bekommen.

Info Nr. 16/2021 als pdf zum Ausdrucken

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