12. März 2020

DPolG Berlin: Kein Generalverdacht, keine Sonderüberwachung!

Polizeibeauftragter gewünscht?

Das Thema Polizeibeauftragte steht als Wunsch der aktuellen Regierungskoalition (SPD, Grüne, Linke) nach dem ersten politischen Vorstoß im Mai 2016 (Antrag Grüne, Linke und Piraten) im Jahr 2020 erneut auf der politischen Agenda.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Berlin (DPolG) lehnt die anlasslose Installation eines Sonderbeauftragten – Polizeibeauftragte genannt - als exklusives Überwachungsorgan für die Polizei Berlin, insbesondere die Einführung in der aktuell geplanten Form, in jeder Hinsicht ab.

Die vollzugspolizeilichen Dienstkräfte können darin mit Recht den Versuch sehen, sie wieder einmal unter den Generalverdacht unrechtmäßiger Amtsausübung zu stellen. In der Begründung zum Gesetzesentwurf sind keine der Fakten zur Notwendigkeit der Einführung eines Polizeibeauftragten erkennbar. Im Gegensatz zur Politik genießt die Polizei in der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen.

Wir lehnen insbesondere die politische Einflussnahme durch Parallelbehörden in laufende Beschwerde- oder Ermittlungsverfahren außerhalb der bereits vorhanden rechtsstaatlichen Instrumente ab. Verweise auf Datenschutzbeauftragte als Erfolgsinstrument sind ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, denn der Datenschutz unterläge ansonsten keiner systematisierten Kontrolle.

Die vorhandenen politischen, organisatorischen und rechtlichen Kontrollinstanzen der Polizei Berlin wie Behördenleitung, oberste Dienstbehörde, Staatsanwaltschaft bis hin zu den Gerichten und dem Parlament haben in der Vergangenheit funktioniert und sind rechtlich sauber etabliert.

Die DPolG Berlin hat keine Zweifel an der rechtsstaatlichen Arbeit dieser Kontrollinstanzen und warnt im Fall einer Einführung vor erheblicher Arbeitsbelastung für die Bearbeitung von zusätzlichen Anfragen. Schon jetzt wird etwa die Arbeitslast einer Hundertschaft mit der Beantwortung politischer Fragen gebunden, ohne dass diese Stellen von der Politik ersetzt werden.

Info 06/2020 als pdf zum Ausdrucken

Stellungnahme der DPolG Berlin zur Einführung eines Polizeibeauftragten

 

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