21. Februar 2018

Aufruf zur Beantragung von Ausgleichszahlungen

Polizeifond Schießstätten

Mit der Mitarbeiterinformation der Behördenleitung vom 21.02.2018 wird auf den Ausgleichsfond für die gesundheitlichen Schäden bzw. Folgen im Zusammenhang mit Schießstätten hingewiesen. Die Schaffung des Ausgleichsfonds ist mit den Rahmenbedingungen in Arbeit.

Die DPolG Berlin setzt sich weiterhin für eine geeignete Aufsichtslösung über den Fond unter Einbindung aller Polizeigewerkschaften ein. Zudem halten wir die Gründung einer Polizeistiftung, wie es sie in vielen anderen Bundesländern gibt, für sinnvoll. Diese Stiftung muss direkt bei der Polizeibehörde eingerichtet werden, damit es keine Unklarheiten wie in der Vergangenheit mit Stiftungen des GPR gibt. Wir als DPolG Berlin rufen die Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst, in Rente oder Pensionierung, zur Einreichung von Anträgen bei der Geschäftsstelle des Ausgleichsfonds auf. 

Nach Behördenauffassung können Kolleginnen und Kollegen eine Zahlung erhalten, welche:

  • im aktiven Dienst oder bereits ausgeschieden sind, 
  • in der Vergangenheit regelmäßig und häufig, das heißt deutlich über die jährlichen Grundlagen- und Kontrollübungen hinaus, auf Schießanlagen der Polizei Berlin, die nicht dem aktuellen Stand entsprachen, tätig waren und 
  • in diesem Zusammenhang eine Gesundheitsstörung geltend gemacht haben. 

Antragsschluss ist der 31.03.2018 gemäß Eingangsstempel.

Antragsstelle ist SE Pers B Geschäftsstelle Ausgleichzahlung. Der Antrag befindet sich hier (pdf-Dokument).
 

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