18. März 2026

Studie der HWR zum Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz

Realitätsfern, ideologisch aufgeladen und brandgefährlich

    „Diese Studie der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) schließt sich einem Trend an. Nachdem aus neutraler Berichterstattung in den Medien vermehrt politische Meinung der Autoren geworden ist, stellen wir hier einen ähnlichen Ansatz fest. Eine Studie wird politisiert. Dieses Pamphlet hat nichts mit einer wissenschaftlichen Arbeit gemein. In der Schule hieß es früher: Thema verfehlt, setzen 6!“ sagt Frank Teichert, stellvertretender Landesvorsitzender.

    Das Versammlungsfreiheitsgesetz in seiner jetzigen Fassung gehört nach Meinung der DPolG Berlin abgeschafft. Zu fordern, das Berliner Versammlungsrecht noch weiter zu liberalisieren, also noch mehr aufzuweichen, ist kompletter Realitätsverlust. Denn das Gegenteil ist nötig. Schließlich müssen unsere Kolleginnen und Kollegen schon heute leidvoll das ausbaden, was die damalige rot-rot-grüne Koalition mit ihrem ideologisch verblendeten Versammlungsfreiheitsgesetz verzapfte. Hass und Hetze und das Begehen von Straftaten unter dem Deckmantel des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sind mittlerweile zum traurigen Alltag auf Berlins Straßen geworden. Die Folgen, dass Menschen sich deshalb nicht mehr sicher fühlen und nicht mehr trauen, sich offen zu ihrem Glauben oder ihrer sexuellen Orientierung zu bekennen, sind einer multikulturellen Metropole, die Berlin sein will, absolut unwürdig.

    Wer Versammlungen abhalten will, muss auch bereit sein, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

    Die Schlussfolgerungen der Autoren der Studie machen deutlich, dass diese entweder keine Ahnung vom Einsatzgeschehen haben oder es ihnen schlicht egal ist, was ihre Empfehlungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeuten. 

    Frank Teichert: „Um es mal ganz deutlich zu sagen. Mit dem Thema Sicherheit experimentiert man nicht. Beispielsweise Verantwortung bei Versammlungen abzuschaffen, ist brandgefährlich und geht direkt auf die Knochen unserer Kolleginnen und Kollegen. Dass Demonstrationen störungsfrei zu verlaufen haben, ergibt sich im Übrigen unmittelbar aus Artikel 8 Grundgesetz. Friedlich und ohne Waffen heißt es dort. Daher ist es völlig abwegig und schon irre, dass die Studie hieran Anstoß nimmt.“

    Selbst die Senatsinnenverwaltung, die gesetzlich verpflichtet war, die 200.000 EUR teure Studie in Auftrag zu geben, nennt das Ergebnis der Studie nicht praktikabel und einseitig. Damit ist eigentlich alles gesagt.

    Ein Artikel der Berliner Zeitung vom 17. März 2026 zum Thema und ein Link zur Evaluation des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes sind hier verlinkt.

    Pressemitteilung als pdf zum Herunterladen

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