12. Mai 2015

DPolG Berlin: Urteil des Verfassungsgerichts zeigt Senat Grenzen auf

Rückstände bei Beamtenbesoldung verfassungswidrig?!

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in Sachen „Richterbesoldung“ am 5. Mai 2015 die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Sachsen-Anhalt festgestellt und somit den Landesregierungen – auch in Berlin – die Grenzen bei der Auferlegung von Sonderopfern für Beamtinnen und Beamte aufgezeigt.

„Diese Botschaft des Verfassungsgerichtes ist eindeutig. Auch in Zeiten verstärkter Haushaltskonsolidierung und bestehender Föderalismusreform ist eine verfassungskonforme Weiterentwicklung der Besoldung möglich. Auch der Senat von Berlin ist nun gut beraten, dies ab sofort zu beachten.“, bewertet der Landesvorsitzende des dbb berlin, Frank Becker, in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung aus Karlsruhe.

Aufgrund der weiter bestehenden Rückstände der Beamtenbesoldung in Berlin muss davon ausgegangen werden, dass – trotz der derzeit geplanten Besoldungsanpassung –die Besoldung in Berlin ebenfalls verfassungswidrig ist. Der dbb berlin hat sich bereits schriftlich an den Senator für Inneres und Sport gewandt, um unverzüglich zu erfahren, welche Maßnahmen der Senat kurzfristig plant, um die Besoldung in Berlin wieder in verfassungsmäßige Bahnen zu bringen.

„Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann rasch Entscheidungen treffen!“, so der Landesvorsitzende der DPolG Berlin, Bodo Pfalzgraf, in seiner ersten Stellungnahme. „Nirgendwo in Deutschland ist die Beamtenbesoldung mieser – das ist ein deutlicher Hinweis auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit. Berlin steht mal wieder ganz vorn – im negativen Sinne!“


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