04. April 2019

DPolG Berlin: Umgang mit Widersprüchen und Ruhendstellung

Sachstand Amtsangemessene Besoldung

Auch wenn das Thema für den Einen oder Anderen abgedroschen klingt, so wird uns die amtsangemessene Besoldung noch lange beschäftigen. Immer wieder geistern in verschiedenen Netzwerken dubiose Vorstellungen von Nachzahlungen oder neuen Aktivitäten zum Thema Besoldung herum. Neuerdings werden die Kolleginnen und Kollegen von außenstehenden Rechtsanwaltskanzleien angehalten, zum jetzigen Zeitpunkt einzeln und ggf. auf eigene Kosten Klage einzureichen.

Zur Erinnerung: Dem Bundesverfassungsgericht liegen aktuell mehrere Fälle als sogenannte „Vorlagenbeschlüsse“ zur amtsangemessenen Besoldung vor. Das DBB Musterverfahren (AZ: 4B 34.12) wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgelegt.

Nach den uns vorliegenden Informationen soll das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2019, also in den nächsten Monaten, über das Berliner Musterverfahren entscheiden. Solange vom Bundesverfassungsgericht nichts konkret für Berliner Beamte entschieden wurde, sind alle Berechnungen auf Nachzahlungen verschiedener Organisationen reine Spekulation.

Müssen die Beamten trotzdem einzeln Klage einreichen? Nein: An der Rechtslage hat sich nichts verändert. Eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt einzureichen macht keinen Sinn, da das Bundesverfassungsgericht ja noch nichts entschieden hat. Das Verwaltungsgericht, so unsere Information, wird über neue Klageverfahren solange nicht verhandeln, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Somit haben wir bis Jahresende Zeit, die dann vorliegende neue Rechtslage zu beurteilen und unseren Mitgliedern die entsprechenden Empfehlungen zu geben.

Darüber hinaus hat der Senator für Finanzen mit Rundschreiben 33/2018 (siehe unten) den einheitlichen Umgang mit Widersprüchen und Ruhendstellungen geregelt sowie auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Was muss ich also als Betroffener machen? Jährlich den Widerspruch zur Besoldung einlegen (siehe Mustervordruck hier), sich nicht durch andere verunsichern lassen und aufmerksam unsere Veröffentlichungen verfolgen.

Gibt es für das Jahr 2019 dennoch eine Erhöhung der Beamtenbesoldung? Ja: Die Senatsverwaltung für Finanzen gibt auf der Homepage aktuell die geplante Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin zum 1. April 2019 bekannt. Hiernach sollen die Gehälter für das Jahr 2019 um 4,3 % steigen. Wir werden hierzu gesondert unsere Mitglieder informieren.

Info 09/2019 als pdf zum Ausdrucken

Rundschreiben SenFin IV Nr. 33/2018

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