03. Februar 2020

DPolG Berlin: Krisensichere Wasserspender jetzt

Sauberes Wasser für die Polizei Berlin

Auf den Dienststellen verschwinden immer mehr kostenpflichtige Getränkeautomaten und es ist nicht abzusehen, ob und wann neue Getränkeautomaten aufgestellt werden. Eine gute Alternative für kostenpflichtige Getränkeautomaten sollten festinstallierte und kostenlose Wasserspender in allen 24/7 Dienststellen und Einsatzküchen sein. Zudem gibt es immer wieder Probleme mit Altleitungen und Ekelwasser. Wenn es in der Senatsinnenverwaltung als oberster Dienstbehörde mit - sagen wir mal geringem Außendienstanteil - auf allen Etagen in den Teeküchen derartige Geräte gibt, dann lassen wir keine Ausreden mehr gelten!

Die Vorteile eines Wasserspenders liegen auf der Hand. Das Trinkwasser wäre für die Kolleginnen und Kollegen kostenlos und jederzeit verfügbar, da die Wasserspender an den Hauptwasserleitungen angeschlossen werden. Moderne Wasserspender verfügen über Filteranlagen und sind wahlweise mit bzw. ohne Sprudelfunktion ausgestattet. Beim Einbau muss die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Polizei als BOS-Behörde in Krisenzeiten und größeren Schadenslagen beachtet werden. Also hohe Standards für thermische Keimsperren und Notstromversorgung.

Nicht nur in Zeiten von langen und intensiven Hitzeperioden bieten die Wasserspender den Kolleginnen und Kollegen, aber ebenso Gästen, eine wohltuende Erfrischung, sondern sie sind eindeutig Bestandteil des Gesundheitsmanagements und damit eine klare Pflichtaufgabe des Arbeitgebers! 

Auch der Umweltaspekt, der aktuell ein großes gesellschaftliches Thema ist, wird berücksichtigt. Die genutzten Trinkbehälter (Flaschen, Gläser, etc.) werden von den Nutzern dauerhaft genutzt und somit der Plastikmüll durch gekaufte Trinkflaschen verringert. 

Wasserspender können gekauft, gemietet oder geleast werden. Dabei entfallen bei einer Miet- oder Leasingvariante die Durchführung von Reparatur und Wartung bzw. ihre Kosten, da diese oft von dem Anbieter übernommen werden. Doch egal ob Miete oder Kauf – die Grundsatzentscheidung muss jetzt her!

Info 04/2020 als pdf zum Ausdrucken
 

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