03. Dezember 2021

Amtsangemessene Alimentation

„Senat spielt weiter auf Zeit“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits berichtet hat das Land Berlin lediglich für die Richterinnen und Richter das sogenannte Reparaturgesetz verabschiedet und ihnen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend die verfassungsgemäße Besoldung zugestanden.

Leider hat das Land Berlin die Hinweise in dieser Entscheidung zur A-Besoldung nicht aufgegriffen und auch für die Beamtinnen und Beamten ein Reparaturgesetz auf den Weg gegeben. Das Land Berlin will sich lieber erneut vom Bundesverfassungsgericht zur Zahlung der verfassungsgemäßen A-Besoldung verurteilen lassen.

Aufgrund dieses Sachstandes, des Unterlassens der jeweiligen Gesetzgeber und insbesondere der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, die sich nicht unmittelbar aus einem Gesetz ergeben, sind alle Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2021 gehalten, ihre Ansprüche wieder bei ihren Dienstherren geltend zu machen, sofern diese nicht ausdrücklich auf die haushaltsnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet haben. 

Die DPolG stellt ihren Mitgliedern einen entsprechenden Musterantrag/Widersprüche zur Verfügung. Diesen findet ihr hier.

Dadurch wird es unseren Mitgliedern wieder ermöglicht, eigenständig ihre Rechte bei ihren Dienstherren noch im laufenden Haushaltsjahr 2021 geltend zu machen.

Es sind keine einzelnen erneuten Klagen erforderlich.

Info Nr. 24-2021 als pdf zum Ausdrucken
 

Unsere Partner

Huk
Superfit
BBBank Logo
Debeka
Dpolg service gmbh
Dpolg einkaufswelt
Bsw
Roland
Nuernberger
Vorsorgewerk
Vorteilswelt
Zapf umzuege
Handhelp
Polizeiausruestung
Prraetotec
Bwsg
Randori
Kriminaltheater