07. Juni 2022

Senat vergisst Lehrkräfte der Polizeiakademie

Die DPolG Berlin fordert eindeutige Rechtsgrundlage zu ihrer Verbeamtung

Anlass für diese Forderung ist die geplante Verbeamtung von Lehrkräften im Bereich der Allgemeinbildung. Doch davon sollen die Lehrkräfte der Polizeiakademie Berlin ausgeschlossen werden.

Die Polizei Berlin beschäftigt an der Polizeiakademie im Fachbereich I 5 (Allgemeinbildung) tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Sie mussten zur Einstellung die gleichen Voraussetzungen wie die Lehrkräfte an den Allgemeinbildenden Schulen erfüllen.

"Bei der Entscheidung, nunmehr wieder eine Lehrerverbeamtung durchzuführen und entsprechend die Bildungslaufbahnverordnung BLVO zu verändern, sind jedoch die Lehrkräfte der Polizeiakademie ganz offenbar nicht beachtet worden. Der Senat hat die Polizeilehrerinnen und -lehrer vergessen", so lautet die Kritik von Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der DPolG Berlin.

Die § 1 Absatz 2 BLVO aufgelisteten Einrichtungen gehören ausschließlich zur Laufbahnfachrichtung Bildung: Genannt sind öffentliche Schulen, Studienkollegs für ausländische Studierende etc. sowie der Schulaufsichtsdienst, der Schulpsychologische Dienst und der Volkshochschuldienst.

Somit gibt es für den genannten Personenkreis an der Polizeiakademie keine Rechtsgrundlage zur Verbeamtung. Bodo Pfalzgraf befürchtet: "Für die Polizei Berlin droht nun eine Abwanderung von tarifbeschäftigten Lehrkräften in den allgemeinen Schuldienst."

Deshalb fordert die DPolG Berlin unverzüglich eine eindeutige Rechtsgrundlage zur Verbeamtung der Lehrkräfte in der Polizei Berlin zu schaffen.

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