Stand der Klageverfahren amtsangemessene Besoldung sowie Umgang mit Widersprüchen und Ruhendstellung
Auch wenn das Thema für den Einen oder Anderen abgedroschen klingt, so wird uns das Thema amtsangemessene Besoldung noch lange beschäftigen. Immer wieder geistern in verschiedenen Netzen dubiose Vorstellungen von Nachzahlungen oder neuen Aktivitäten zum Thema Besoldung herum.
Zur Erinnerung:
Dem Bundesverfassungsgericht liegen aktuell zehn Fälle als sogenannte „Vorlagenbeschlüsse“ zur amtsangemessenen Besoldung vor. Das dbb Musterverfahren (AZ: 4B 34.12) wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgelegt. Dieses Verfahren stammt von der Deutschen Steuergewerkschaft Berlin. Damit ist nachweislich auch ein Verfahren des dbb beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Wann das Bundesverfassungsgericht sich mit diesem Thema beschäftigen und wann es zu einem Urteil kommen wird, kann niemand vorhersagen. Solange vom BVerfG nichts konkret für Berliner Beamte entschieden wurde, sind alle Berechnungen auf Nachzahlungen verschiedener Organisationen reine Spekulation. Auch kann man die Verfahren, wie kürzlich von einer Organisation beschlossen, durch finanzielle Unterstützung nicht vorantreiben. Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat und das BVerfG wird sich nicht in seiner Entscheidung beeinflussen lassen. Bei allem Ärgernis: Es muss abgewartet werden.
Umgang des Berliner Senats mit Widersprüchen:
In der Senatssitzung vom 03.07.2018 hat der Berliner Senat auf Vorlage des Finanzsenators Dr. Matthias Kollatz-Ahnen zur Vereinheitlichung des Umgangs mit Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren zur amtsangemessenen Besoldung beschlossen.
Der Beschluss sieht vor, die Verfahren ruhen zu lassen und auf die Einrede der Verjährung bei Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren, die auf amtsangemessene Besoldung gerichtet sind, zu verzichten. Über Anträge und Widersprüche, die Beamtinnen und Beamte auf amtsangemessene Besoldung gestellt beziehungsweise erhoben haben, wird somit vorerst nicht entschieden. In Klageverfahren soll auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden.
Voraussetzung ist, dass die Verjährung auf einer Ruhendstellung basiert.
Zurzeit ist der Beschluss beim Rat der Bürgermeister. Wir rechnen damit, dass nach der Sommerpause das Rundschreiben schriftlich allen Ämtern vorliegt.
Was muss ich also als Beamter machen?
Jährlich den Widerspruch zur Besoldung einlegen (siehe Mustervordruck unter www.dpolg.berlin/service/formulare/), sich nicht durch andere anstecken lassen und abwarten.