08. Juni 2018

Tätowierte Polizistinnen

Es bleibt weiterhin bei Ankündigungen!

Im Januar 2018 hat die Innenverwaltung eine Änderung der Polizeidienstvorschrift 350 BE zur Anpassung der Regelungen von Tätowierungen bei Polizeibeamtinnen und -beamten angekündigt. Die Junge Polizei der DPolG Berlin hat dies ausdrücklich begrüßt und das hat sich seitdem auch nicht geändert. Wir als DPolG Berlin fordern die Innenverwaltung auf, zu ihrer Ankündigung zu stehen und die minimale Änderung der PDV endlich zu vollziehen.

Es braucht eine Richtungsvorgabe durch die Innenverwaltung. Vor allem unsere zukünftigen Nachwuchskollegen und -kolleginnen an der Polizeiakademie werden weiterhin aufgrund ihrer Tätowierungen vorgeladen. Die Neuregelung der Dienstvorschrift würde diese Ressourcenverschwendung endlich in strukturierte Bahnen lenken. Die vorläufige Erlaubnis der Senatsverwaltung für Inneres ist nichts Halbes oder Ganzes und lädt zu unterschiedlichen Ermessensentscheidungen geradezu ein.

Sinkt der Respekt vor Polizeibeamten aufgrund einer neutralen Tätowierung? Schadet eine neutrale Tätowierung dem Ansehen des Staates? Beide Fragen sind wissenschaftlich nicht bestätigt, sondern lediglich durch subjektive Geschmäcker und Meinungen bestimmt. Nach Auffassung von Christoph Lüdicke (DPolG Berlin) wird die Aufgabenwahrnehmung der Polizei  in der breiten Bevölkerung vom persönlichen Auftreten und der fachlichen Kompetenz jeder einzelnen Polizeikraft bestimmt, sowie durch die Schaffung von guten Rahmenbedingungen von verantwortungsvoller Politik und der obersten Dienstbehörde für die Polizei Berlin.

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