Pressemitteilung
Tattoos bei Berliner Polizisten in Schwarz-Rot-Gold verboten?
Irrsinnige Diskussion muss von der Polizeipräsidentin beendet werden ...
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte leisten einen Diensteid auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, darauf sie zu schützen und zu ehren. Bestandteil sind natürlich auch die staatlichen Symbole. Die Nationalfarben Schwarz Rot Gold werden als Hoheitszeichen in Form einer Kokarde genau deshalb, zur Verdeutlichung und Dokumentation des hoheitlichen Auftrags der Polizei, an der Mütze getragen.
Wie jemand unter Berufung auf das Neutralitätsgebot auf die Idee kommen kann, daraus eine Gefährdung der Neutralitätspflicht zu konstruieren, ist schon mehr als abenteuerlich. Das Neutralitätsgesetz kann die Verfassung nicht brechen.
Natürlich muss die Polizei neutral ihre Arbeit verrichten. Über Jahrzehnte ist in der polizeilichen Ausbildung gelehrt worden, dass die besondere Nähe zum demokratischen Staat (und seiner Symbole) der Ausdruck des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses der Beamtinnen und Beamten ist. Polizeidienstkräfte schützen den Rechtsstaat und seine Symbole. Pfalzgraf: „Dieser Schutz ist parteiisch – er muss parteiisch sein. Für den Rechtsstaat und gegen seine Feinde. Da gibt es keine Neutralität. Genau darauf sind wir in diesem Land seit 70 Jahren zu Recht stolz - auf eine demokratische Bürgerpolizei!“
Die Erwartungshaltung an die Behördenleitung und die politische Führung in dieser Stadt von denjenigen, die die Sicherheit in dieser Stadt aufrechterhalten, ist hoch. „Wir werden sehen, ob es eine klare Positionierung für die Verfassung gibt. Oder ob herumeiernde juristische Bedenkenträger den nächsten Keil anspitzen, den sie zwischen die Hauptstadtpolizei und den Rechtsstaat treiben können“, so Pfalzgraf abschließend.
Unser Pressemitteilung kann hier als pdf-Datei abgerufen werden.