Steuererklärung 2014
Tipps für die Steuererklärung
Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2014 für Polizeibeamte und alle anderen veranlagten Personen ist der 31. Mai 2015. Wer dieses nicht schafft, sollte rechtzeitig bei seinem zuständigen Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Polizeibeamte können aufgrund ihrer Diensttätigkeit in ihrer Steuererklärung relevante Kosten absetzen, die sie sich für ihre Diensttätigkeit als Polizist im Laufe des Jahres angeschafft haben. Wichtig ist bei allen Anschaffungen, dass Quittungen als Nachweis eingereicht werden.
Für die Mitgliedsbeiträge laufen nun wieder viele Anfragen bezüglich der Ausstellung von Jahresbeitragsbescheinigungen. Wir sind gern bereit, diese Bescheinigungen zu erstellen, auch wenn eine Kopie des Kontoauszuges für Steuerzwecke normalerweise ausreicht. Allerdings wollen wir keine wertvollen Mitgliedsbeiträge für Portokosten verschwenden und übersenden diese Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch als PDF-Datei an eine E-Mail-Adresse. Bei der Anforderung bitten wir um entsprechende Bekanntgabe.
Für die Geltendmachung von Reinigungskosten fügen wir euch in der Anlage eine aktualisierte Musterberechnung der Reinigungskosten von Berufskleidung bei. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Kollege das für seinen Dienstbereich prüfen muss. Zusätzlich zu den Gewerkschaftsbeiträgen und Reinigungskosten können zum Beispiel auch noch abgesetzt werden:
- Fahrtkosten
- Handypauschale aufgrund der Erreichbarkeit
- Auswärtige Einsätze über 12 Stunden
- Fachbücher
- Für den Polizeidienst privat angeschaffte Gegenstände