15. August 2018

Amtsangemessene Besoldung

Umgang mit Widersprüchen

Wie bereits in der Information 18/2018 angekündigt, liegt nun das Rundschreiben IV Nr. 33/2018 der Senatsverwaltung für Finanzen vor. Es regelt den einheitlichen Umgang mit auf amtsangemessene Besoldung gerichteten Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren für alle Berliner Behörden und Ämter.

Somit werden alle seit dem Jahr 2008 sowie zukünftig gestellten Anträge und Widersprüche nicht beschieden, sondern ruhiggestellt. Es wird abgewartet, bis das Bundesverfassungsgericht über die Vorlagenbeschlüsse entschieden hat.

Wir haben das Rundschreiben SenFin IV Nr.33/2018 im Anschluss dieser Info zum Nachlesen eingestellt. Der Senat hat nun noch rechtzeitig reagiert und ist den Forderungen und Hinweisen der DPolG und unseres Dachverbandes DBB nachgekommen.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass Anträge und Widersprüche zur amtsangemessenen Besoldung noch bis zum 31.12.2018 für das laufende Haushaltsjahr gestellt werden müssen.

Unseren Mustervordruck haben wir diesbezüglich angepasst - siehe hier.

Es gilt also jetzt weiterhin die Ruhe zu bewahren und sich nicht von Organisationen und selbsternannten Volljuristen populistisch aufhetzen zu lassen. Solange vom Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen vorliegen, fühlt sich der Berliner Senat auch nicht verpflichtet, rückwirkend in Sachen Besoldung tätig zu werden.

Info 23/2018 als pdf zum Ausdrucken

Rundschreiben SenFin IV Nr. 33/2018

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