12. Januar 2021

Tarifinformation für Gef-Beschäftigte

Urlaubsanspruch im Bereich Gefangenenwesen

In der Tarifinfo 13/2020 berichteten wir über den Sachstand „Urlaubsberechnung für den Bereich Gefangenenwesen“. Durch Dir ZS Pers werden die jährlich erwirtschaften Dienstfrei vor der Urlaubsberechnung abgezogen.

In dem ergangenen ersten Urteil stellte die Richterin fest, dass zwar die Berechnung rechtmäßig und richtig sei, aber hier von falschen Ausgangswerten ausgegangen werde. Die erwähnten Dienstfrei entstehen aus Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitszeit im Laufe des Kalenderjahres.

Daher stehen diese nicht, entgegen dem Erholungsurlaub, am Jahresbeginn fest und können daher auch nicht zu Beginn zu der Urlaubsberechnung herangezogen werden.

Würden zur Berechnung nun die tatsächlich geleisteten Arbeitstage nach § 26 TV-L Abs. 1 Satz 3 herangezogen, so würde sich die Zahl der Urlaubstage im Referat Gefangenenwesen auf 32 Tage erhöhen und die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen Urlaub würden somit auch rechnerisch zu meist erreicht.

Das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht steht noch aus. 

Auch wir vertreten die Auffassung, dass gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoßen wird. Hierzu führen wir als Beispiel folgende Gerichtsurteile auf: BAG 14.03.17 – 9 AZR 7/16; BAG 04.11.15 – 7 AZR 851/13; BAG 19.01.16 – 9 AZR 608/14.

Aufgrund der nach wie vor strittigen Rechenweise empfehlen wir die Ansprüche nach § 37 TV-L Ausschlussfrist gegenüber der Behörde zu sichern und den Anspruch für das zurückliegende Urlaubsjahr 2020 erneut zu stellen. 

Info 01/2021 als pdf zum Ausdrucken

Musterschreiben Geltendmachung Kalendertage 2020

Info 12/2020 als pdf zum Ausdrucken

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