16. Februar 2018

Gesetze in Umsetzung

Veränderungen in Beihilfe und Besoldung

Gemäß Mehrheitsantrag (DS 18/0795) vom 25.01.2018 der Fraktionen aus SPD, LINKE und GRÜNEN wurde u.a. das Gesetz zur Anpassung des Datums der Besoldungserhöhung und zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (KDP) in die Wege geleitet.

Die langjährige Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin (DPolG) ist fast erfüllt.  Die Aufhebung des § 76 Absatz 5 bis 10 Landesbeamtengesetz führt zum Wegfall der Pauschalabzüge. Im Weiteren soll diese Aufhebung ab Veröffentlichung des Gesetzes zum 1. Januar 2018 rückwirkend Gültigkeit erlangen. Die rückwirkende Einführung des Gesetzes über die KDP war hierbei nicht selbstverständlich zu erwarten. Derzeit findet bei Beihilfeanträgen kein Abzug der Pauschalen statt. 

Ab 1. Juni 2018 tritt die Änderung der Besoldung, Versorgung und Sonderzahlungsgesetze in Kraft. Demnach wird die Besoldungsanpassung für folgende Bereiche vom 01.08.2018 auf den 01.06.2018 angepasst:

  • Erhöhung der Besoldungsbezüge um 3,2%
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 75,- Euro
  • Erhöhung der Auslandszuschläge um 2,56%
  • Erhöhung der Versorgungsbezüge um 3,1% 

Redaktioneller Hinweis: In unserer Ursprungsmeldung haben wir einen gesetzlichen Versorgungsrücklageabzug beschrieben. Dieser gilt ab dem Jahr 2018 nicht mehr. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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