08. Oktober 2021

DPolG-Kreisverband Dir ZeSo: Wahlvorstand handelte grob fehlerhaft

Verwaltungsgericht droht mit Amtsenthebung

Die erste Anhörung (Gütevereinbarung) vor dem Verwaltungsgericht zu den vielfältigen Fehlern des Wahlvorstandes endete mit einem eindeutigen Hinweis des Verwaltungsrichters. Frei übersetzt: Der Personalrat möge zurücktreten, sonst werde das Gericht dies für ihn übernehmen. Dabei hatte das Gericht sich in der Kürze der Zeit aus Gründen der Arbeitsökonomie nur mit einem der vielen vorgetragenen Fehler beschäftigt. Doch schon dieser eine Fehler war so schwerwiegend, dass die gerichtliche Ansage wohl kaum deutlicher ausfallen konnte.

Zur Erinnerung: Die Neuwahl mit hohen Kosten wurde durch die Initiative von „Wir.aktiv“ und „Unabhängige in der Polizei“ angezettelt. Die Fehlerhaftigkeit in der Wahlvorbereitung und Wahldurchführung zog sich wie ein roter Faden durch den gesamten Wahlprozess und wurde nicht nur von uns immer wieder bemängelt.

Es wurden demokratische Prinzipien mit Füßen getreten und wir sehen uns als Demokraten in der Pflicht, derartiges Verhalten dann auch gerichtlich feststellen zu lassen. Dass nun manche Wahrheitsverzerrer uns als Unruhestifter sehen, bestätigt unsere Einschätzung der peinlichen Sachkompetenz einiger Wortführer des alten Wahlvorstandes und des aktuellen Personalrats. Denn Personalratsarbeit hat neutral zu erfolgen!

Dass der Personalrat dem klaren Statement des Gerichts nicht folgt, passt sicherlich ins Bild. Über den weiteren Verlauf der Wahlanfechtungsklage werden wir natürlich berichten!

Info Nr. 21/2021 als pdf zum Ausdrucken

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