Ausnahmen für Parkraumbewirtschaftung zu eng gefasst
Wir fordern eine Einsatz-Parkregelung für Sonderlagen und Alarmeinsätze
Die Parkraumbewirtschaftung in Berlin trifft auch die Polizeifamilie. Die DPolG Berlin kritisiert die zu engen Kriterien für die Ausnahmegenehmigung - und fordert z.B. kurzfristige Lösungen per App.
Das Problem: Zu viele Kolleginnen und Kollegen sind von dieser Regelung ausgeschlossen – obwohl sie regelmäßig in Situationen geraten, in denen sie für den Weg zum Dienst oder nach Hause aufs Auto angewiesen sind.
Drei Beispiele aus der Praxis:
- Katrin, Mitarbeiterin im Führungsdienst Abschnitt 57: Tagsüber Statistiken, abends Funkerin auf der Befehlsstelle. Verpasst sie die letzte Bahn, bleibt nur das Auto – doch Parken kostet.
- David, Ermittler im Drogendezernat LKA: Frühmorgens zur Durchsuchung. Busse und Bahnen fahren noch nicht, also Auto – und Parkuhr.
- Serkan und Bettina, Abschnitt 28: Bombenfund am Kanzleramt, Dienstende nach Mitternacht. Heimfahrt mit Auto unmöglich, Parkgebühren unbezahlbar. Öffentlicher Nahverkehr? Keine Chance.
Die jetzige Regelung* mag für die Schreibtischlogik der Verwaltung passen, nicht aber für die Realität des Polizeidienstes. "Wer jederzeit für die Sicherheit dieser Stadt einsatzbereit sein muss, darf nicht am Parkscheinautomaten scheitern", sagt der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf.
Unsere Forderungen
- Überarbeitung des Anspruchskreises: Ausnahmegenehmigungen auch für Beschäftigte mit wechselnden oder unvorhersehbaren Arbeitszeiten – unabhängig von starren Nachtdienstquoten.
- Bürokratieabbau & Kostenneutralität: vereinfachte Beantragung über Dienststellennachweise statt individueller Nachweise.
- Flexible Lösungen: Einführung einer Einsatz-Parkregelung für Sonderlagen und Alarmeinsätze, kurzfristige digitale Ausnahmegenehmigung per App, Anspruch auch für Beschäftigte in zentralen Abschnitten und Direktionen.
*Aktuelle Regelung zur Parkraumbewirtschaftung
Ein Fünftel der monatlichen Dienste muss zwischen 22.30 Uhr und 6.30 Uhr beginnen oder enden. Oder es müssen nachweislich unplanbare Dienste vorliegen.
Der Nachweis für die Schichtarbeit erfolgt pauschal a) über die Bezahlung von bestimmten Erschwerniszulagen b) oder Zulagen für ungünstige Dienste c) oder Wechselschichtzulagen.
Mitarbeitende müssen die Ausnahmegenehmigung individuell beantragen.
Die Genehmigung gilt zwei Jahre und kostet 60 Euro.
