Anpassung der Zusatzurlaubsregelung für DUZ in Berlin
Die Erhöhung der jährlichen Zusatzurlaubstage von 4 auf 6 Arbeitstage (§ 12 Abs. 1 EUrlVO) auf Bundesebene ist für das Land Berlin zu übernehmen.
Begründung:
Das Bundeskabinett hat bereits 2009 eine Erhöhung der Zahl der Zusatzurlaubstage auf 6 Arbeitstage beschlossen. Damit soll den Beamten im Wechselschichtdienst eine zusätzliche Möglichkeit der Erholung gewährt werden. Eine solche Regelung wird in Berlin bisher nicht umgesetzt. Die Belastungen des Schichtdienstes für die Mitarbeiter von Leitzentralen, Lagezentren, Abschnitten, der Kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung, Verkehrsdiensten oder den Bereitschaftspolizeiabteilungen kann von niemandem angezweifelt werden. Nur zusätzlicher Urlaub kann diese Belastungen lindern.
§ 12a Abs. 2 EUrlVO Bund gewährt für geleistete Nachtdienststunden im Kalenderjahr folgenden Zusatzurlaub:
- Drei Arbeitstage bei 110 Stunden
- Vier Arbeitstage bei 220 Stunden
- Fünf Arbeitstage bei 330 Stunden
- Sechs Arbeitstage bei 450 Stunden
Bei 170 bis 220 Schichten im Jahr sind 450 Stunden Nachtdienststunden mit cirka 50 Nachtschichten im Kalenderjahr zu erreichen.
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