Kostendämpfungspauschale & Modernisierung Beihilfeleistungen

Die Kostendämpfungspauschale ist eine willkürliche Kürzung von Beihilfeleistungen und sofort zu beseitigen. Den Katalog der beihilfefähigen Leistungen ist an den heutigen Stand der Forschung in Medizin und Pharmakologie anzupassen. Die Beihilfeleistungen sind alle 12 bis 24 Monate anzupassen und ständig zu verbessern.

Begründung:

Die Kostendämpfungspauschale spart dem Land Berlin jährlich durchschnittlich 5,2 Mio. Euro bei den aktiven Beamten aller Behörden Berlins und 3,6 Mio. Euro bei den Versorgungsempfängern. Um es in Flughafengrößenordnung (BER) nach Aussage des ehemaligen Flughafenchefs Hartmut Mehdorn darzustellen: Das wären die laufenden Kosten für knapp 8 Tage BER-Nichteröffnung (1,1 Mio. pro Tag) im Jahr.

Der Katalog der beihilfefähigen Leistungen ist veraltet und Bedarf der Evaluation. Teilweise veraltete Leistungen werden widerspruchslos gezahlt, wobei moderne Heilmethoden mit höherer Erfolgsaussicht und kürzeren Behandlungszeiten immernoch nicht im Katalog der möglichen Leistungen aufgenommen wurden.

Als Zeichen der Wertschätzung aller Mitarbeiter der Berliner Polizei und zur Entlastung erkrankter und pensionierter Kollegen sollte diese zusätzliche finanzielle Belastung abgeschafft werden. Eine Kostensteigerung durch Modernisierung der Beihilfeleistungen ist grundsätzlich nicht zu erwarten.

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