Neudefinition des „qualifizierten Dienstunfalls“

Die DPolG wird mit der Innenverwaltung Gespräche aufnehmen zur Änderung der Einstufung der Dienstunfälle. Die seit über 20 Jahren geltenden Richtlinien sind zu überarbeiten, denn sie passen nicht mehr in das aktuelle Geschehen.

Die zunehmende Gewalt gegen Dienstkräfte insbesondere aber auch die Intensität mit Waffen, wodurch schwerste Verletzungen und der Tod der Kollegen billigend in Kauf genommen werden müssen im Bereich der Einstufung von Dienstunfällen Rechnung getragen werden. „Neu“ hinzugekommen sind die Angriffe im Bereich AMOK und terroristische Anschläge.

Nicht jeder Vorfall muss unweigerlich zu einer völligen Dienstunfähigkeit und schließlich zur Frühpensionierung führen. Die Behandlungsmethoden in allen Bereichen aber auch gerade in der Traumabehandlung haben große Fortschritte gemacht. Sie zeigen aber auch, dass man dazu viel Zeit braucht und die Kosten dürfen nicht auf den Kollegen abgewälzt werden.

Die Neueinteilung des Begriffes „Dienstunfall“ in zukünftig 3 statt bisher 2 Stufen sollte sowohl der Behörde als auch den Mitarbeitern mehr Flexibilität und Sicherheit geben. Denkbar wären Abstufungen als „leichter Dienstunfall“, „schwerer Dienstunfall“ und „besonders schwerer Dienstunfall“. Behandlungsdauer, Spätfolgen als auch Kosten müssen im Einklang mit dem jeweiligen Begriff sein. Auch die Höherstufung aufgrund von Verschlechterungen muss in Zukunft möglich sein.

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