26. Juni 2025

Waffenverbot im Nahverkehr: Symbolpolitik mit Ansage

Berlin weitet Waffen- und Messerverbot im ÖPNV aus – Polizei soll es richten

Der Berliner Senat will Waffen und Messer aus Bussen und Bahnen verbannen – ein richtiger Schritt für mehr Sicherheit? Wer soll’s kontrollieren? Die DPolG Berlin warnt vor neuer Aufgabenlast bei gleichzeitig sinkendem Personalbestand.

Wenn es dazu beiträgt, die Sicherheit im ÖPNV zu steigern, dann begrüßen wir als DPolG Berlin den Vorstoß. Aber es braucht wieder jemanden, der es umsetzt – und das wird die Polizei sein, was bei einem schrumpfenden Personalkörper in der Polizei Berlin eine zusätzliche Herausforderung sein wird.

„Butter bei die Fische, liebes Abgeordnetenhaus. Was sollen wir dafür liegen lassen, wenn wir uns konsequent um die Umsetzung dieses Verbotes kümmern sollen?", fragt unser stellvertretender DPolG-Landesvorsitzender Frank Teichert. Und weiter: „Ich sehe schon wieder zehn Seiten mit Ausnahmen, weil auch Handwerker mit der Bahn fahren und dabei ihre Werkzeuge mitführen. Und es sind – wie ein Déjà-vu – Parallelen zur Wackelpuddingverordnung der Waffenverbotszonen zu erkennen."

Bereits zuvor waren laut BVG-Nutzungsordnung (§2) und VBB-Beförderungsbedingungen (§3.1) Personen mit waffenrechtlich relevanten Gegenständen von der Beförderung ausgeschlossen. Gleichzeitig belegen Kontrollen der Bundespolizei bei der S-Bahn: Waffen und Messer tauchen im Alltag häufiger auf, als vielen bewusst ist.

Die DPolG Berlin fordert Klarheit und Umsetzbarkeit. Wir haben dazu im April 2025 bereits einen 4-Punkte-Plan vorgelegt. 

 

Zum Hintergrund:

Berliner Senat beschließt neues Waffen- und Messerverbot für den Nahverkehr

Am 24. Juni 2025 hat der Berliner Senat auf Initiative von Innensenatorin Iris Spranger eine neue Rechtsverordnung verabschiedet. Sie verbietet das Mitführen von Waffen und Messern in allen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Verbot soll voraussichtlich Mitte Juli in Kraft treten. Doch was genau ist verboten?

 

Erweiterung bisheriger Verbotszonen auf den gesamten ÖPNV

Neben bestehenden Zonen am Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz gilt das Verbot künftig in allen U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie auf Bahnsteigen, in Bahnhöfen und Zugangsbereichen.

Verboten sind:

  • alle Messerarten
  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – auch bei Besitz eines kleinen Waffenscheins

(Siehe dazu auch unser Waffenplakat) Wie soll das nun umgesetzt werden?

 

Polizei darf kontrollieren – hat aber knappe Ressourcen

Zur Durchsetzung darf die Berliner Polizei verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Ausnahmen gelten u.a. für gastronomische Betriebe, deren Kunden und Kundinnen, Handwerksberufe und Einsatzkräfte. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro – mit Einziehungsrecht für verbotswidrig mitgeführte Gegenstände.
 

Mehr Messerangriffe im öffentlichen Raum

Bundesweit gibt es immer mehr Messerangriffen im öffentlichen Raum. Laut Kriminalstatistik (PKS) wurden allein in Berlin im vergangenen Jahr 2024 insgesamt 3.412 Fälle erfasst. Mehr als die Hälfte der Messerangriffe (51,7 Prozent, 1.765 Fälle) erfolgten in der Öffentlichkeit. Quelle Hauptstadtportal

Hier geht es zur Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin: Senat beschließt umfassendes Messer- und Waffenverbot im öffentlichen Personennahverkehr

 

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