02. Februar 2024

Parkraumbewirtschaftung

Die komplizierte Geschichte geht weiter

Ausnahmegenehmigung soll 40 oder 60 Euro kosten.

Der Senat und das Abgeordnetenhaus haben sich Ende vergangenen Jahres mit der „Beschlussvorlage über den Erlass einer Ausführungsvorschrift über Ausnahmegenehmigungen (AG) von der Parkraumbewirtschaftung, nach § 46 StVO" befasst. So lang wie der Titel, so kompliziert die ganze Geschichte. Wir dröseln das Wichtigste kurz für euch auf. Voraussetzung für den Erhalt einer AG ist nun, dass:

  • mindestens ein Fünftel der monatlichen Arbeitsschichten zwischen 22.30 Uhr und 06.30 Uhr beginnt oder endet
  • vorgegebene regelmäßig wechselnde oder vorgegebene regelmäßig nicht planbare Einsatz- und Arbeitszeiten, bei vergleichbaren Arbeitszeiten zwischen 22.30 Uhr und 06.30 Uhr (auch bei Alarmierung an Wochenenden und Feiertagen), vorliegen.
  • Es fällt zudem eine Verwaltungsgebühr je nach Ausstellungslänge (ein Jahr = 40 Euro, zwei Jahre = 60 Euro) an. Ganz gebührenfrei, so wie es einst Innensenatorin Iris Spranger angekündigt hatte, ist die Erteilung einer AG also nicht.
  • Die Erteilung dieser AG für die Berliner Polizei, die Berliner Feuerwehr und die Berliner Justiz wird beim Landesamt für Ordnungsangelegenheiten (LABO) zentralisiert. Das kann von Vorteil sein, wenn genug Personal im LABO vorhanden ist und es entsprechend geschult wird.

Das Thema brennt uns allen seit langem unter den Nägeln. Siehe z.B. unsere Mitteilungen:

        in der wir die versprochenen Erleichterungen einfordern

        in der wir Verbesserungen auch für Schichtdienstleistende fordern

Info 03/2024 als pdf zum Ausdrucken

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