16. April 2024

Von radlos bis kaputt - Update zum Pfusch bei der Fahrradstaffel

DPolG Berlin fordert Prüfung aller Räder durch unabhängigen technischen Überwachungsverein

Die Panne bei der Berliner Fahrrad-Polizei, die zeitweise 155 der eigenen Räder aus dem Verkehr ziehen musste, ist auf breites Medieninteresse gestoßen. Auch hausintern betreibt die Polizei Berlin Ursachenforschung. Doch dabei ist nach Ansicht der DPolG Berlin ein wichtiger Punkt zu beachten: die Unabhängigkeit der Prüfenden!

DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf fordert: “Alle dienstlichen Fahrräder sollte ein unabhängiger technischer Überwachungsverein prüfen.” Denn das verhindere, dass bei Prüfungen durch verschiedene Hersteller das Interesse an Folgeaufträgen zu einer etwas einseitigen Bewertung führen könnte. Überhaupt ist der Pfusch bei dem wichtigsten Einsatzmittel der Fahrradpolizei auf ein breites Medienecho gestoßen.

Hier ein Auszug: 

Jörn Hasselmann vom Tagesspiegel zitiert Bodo Pfalzgraf mit der Forderung, künftig höhere Qualitätsstandards bereits bei der Ausschreibung von Rädern anzusetzen. „Entweder das Material ist schlecht oder die Verarbeitung“, sagte Pfalzgraf. „Das muss aufgeklärt werden.“ Laut Hasselmann verbrachten  die 60 Beamten der eigentlichen City-Fahrradstaffel und 66 weitere in den vier örtlichen Direktionen im Jahr 2023 zusammen 111.000 Stunden auf dem Sattel, 80 Prozent der Arbeitszeit. Zum Artikel

Im Gespräch mit rbb online bewertet DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf den Einsatz der Fahrradstaffeln insgesamt positiv. Simon Wenzel greift Bodo Pfalzgrafs Vorschlag auf, einen Probelauf zur elektromotorisierten Verbrecherjagd zu starten. “In anderen Ländern sind zur Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsbereiche bereits Beamte mit schusssicheren Westen und anderer schwerer Montur auf E-Bikes unterwegs." Zum Artikel

Ole Kröning zitiert in der BZ die Deutsche Polizeigewerkschaft  mit ihrer Forderung, die Gründe für die Ausfälle aufzuklären. Er recherchierte, dass die Polizei Berlin inzwischen für 42 von 87 betroffenen Räder das Nutzungsverbot wieder aufheben könne. Die restlichen 45 müssten aber repariert werden, dafür stünde man im Austausch mit der Wartungsfirma. Zum Artikel

Siehe dazu auch unsere DPolG-PM vom 15. April 2024

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