04. August 2025

DPolG Berlin: Wo bleiben die Konsequenzen?

1.925 tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte im Jahr 2024

  • Screenshot eines Online-Artikels der B.Z. Berlin mit der Überschrift zu tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte. Im Artikel werden Frank Teichert, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Berlin, und Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender, mit kritischen Aussagen zu fehlenden Konsequenzen für Täter zitiert. Das Symbolbild zeigt Polizeikräfte im Einsatz.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin zeigt sich angesichts aktueller Zahlen zu tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte im Jahr 2024 tief besorgt. Nach einer aktuellen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) an den Berliner Senat wurde bekannt, dass im vergangenen Jahr 1.925 Angriffe gegen Berliner Einsatzkräfte registriert wurden – doch nur ein Bruchteil der Verfahren führte zu einer tatsächlichen gerichtlichen Verurteilung.

"Wenn Kolleginnen und Kollegen täglich zur Zielscheibe werden und der Rechtsstaat sich dann abwendet, anstatt sich schützend vor sie zu stellen, ist das ein fatales Signal – nach außen wie nach innen. Jeden Tag werden im Schnitt fünf tätliche Angriffe dokumentiert. Wo sind wir denn gelandet?", fragt Frank Teichert, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Berlin.

Laut Auswertung wurden lediglich 393 Fälle gerichtlich entschieden. Davon führten nur 27 zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, 17 ohne Bewährung. Die Mehrheit der Fälle endete mit Einstellungen, Abgaben oder gar keiner Verfolgung.

Besonders betroffen war die Direktion 5 (City) mit 672registrierten Angriffen, gefolgt von den Direktionen 2 (West) und 4 (Süd).

Die DPolG Berlin fordert daher:

  1. Mindeststrafmaß für Angriffe auf Einsatzkräfte
    Angriffe auf den Staat dürfen nicht länger als Bagatelldelikt behandelt werden. § 114 StGB braucht eine gesetzliche Mindeststrafe und keine pädagogische Milde.
  2. Verlässliche Strafverfolgung statt Einstellungen nach Brandenburger Vorbild
    Die hohe Zahl der Einstellungen (z. B. nach § 153, § 154 oder § 170 StPO) zeigt: Die Justiz kapituliert oft – und das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen, die ihren Kopf tagtäglich hinhalten müssen. Die Brandenburger Staatsanwaltschaft fordert öffentlich konsequentere Verfolgung. Das muss auch für Berlin gelten.
  3. Bessere Erfassung und Auswertung
    Es gibt keine Qualitätsstandards bei der Bearbeitung von Angriffen gegen Einsatzkräfte, wie es in Fällen Häuslicher Gewalt üblich ist. Die DPolG fordert dringend solche Standards – für mehr Transparenz und zielgerichtete Schutzmaßnahmen.
  4. Landesweite Respekt-Kampagne
    Gewalt gegen Polizei ist nicht „Berufsrisiko“, sondern ein Angriff auf den Staat und seine Vertreter. Die DPolG fordert eine öffentlichkeitswirksame Kampagne in Schulen, auf Plakaten und im ÖPNV – nicht nur für Feuerwehr und Rettung, sondern auch für die Polizei.

Wer Einsatzkräfte angreift, greift uns alle an. Es braucht nicht mehr Verständnis für Täter – es braucht Rückgrat für die, die Berlin schützen, sagt Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der DPolG Berlin.

 

In der BZ vom 4. August 2025 stellt Redakteur Stefan Peter unsere Positionen dar: Offizielle Senatszahlen - Angriffe auf Polizisten – In diesen Berliner Kiezen eskaliert die Gewalt

 

Zur Anfrage des CDU-Abgeordneten Dr. Martin Pätzold in der Datenbank des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Thema: "Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Berlin im Jahr 2024: Umfang, Verteilung und Maßnahmen zur Prävention"

 

Pressemitteilung als pdf zum Ausdrucken

 

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