Gesetzentwurf zum Bürger- und Polizeibeauftragten
Keine Sonderbeauftragte für eine Berufsgruppe, Polizeibeauftragter ist in Berlin überflüssig
Das nächste Misstrauensgesetz gegen die Polizei steht, nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), nun zur Befriedigung politischer Klientelpolitik auf der Agenda der Regierungskoalition. Dazu findet am 8. Juni 2020 eine Anhörung im Ausschuss für Inneres Sicherheit und Ordnung statt. Für den dbb berlin und damit auch für die DPolG Berlin wird der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, unsere bereits in Stellungnahmen veröffentlichten Positionen verdeutlichen.
Wir stehen allen vertrauensstärkenden und ansehensverbessernden Maßnahmen für die Polizei und alle anderen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes positiv gegenüber. Die vorhandenen Reaktions- und Interventionsmöglichkeiten haben sich bewährt. Für Beschwerden und Eingaben stehen eine Vielzahl von förmlichen und nicht förmlichen Ansprechpartnern und Institutionen zur Verfügung. Dazu greifen die Presse, Parteien, der Petitionsausschuss sowie weitere politische Institutionen regelmäßig Missstände auf.
Wir vertrauen der Judikative, die allein Recht und Gesetz und eben nicht zufälligen wie vorübergehenden politischen Machtkonstellationen verpflichtet ist.
Die DPolG Berlin hat keine Zweifel an der rechtsstaatlichen Arbeit dieser Kontrollinstanzen.
Eine Fehlerkultur, die durch hysterische oder tendenziöse Presseberichterstattung, politische Schnellschüsse, strategisches Kalkül oder Profilpflege von Einzelabgeordneten geprägt ist, lehnen wir ab.
Fehler bei polizeilichen Amtshandlungen wiegen schwer und müssen aufgeklärt werden. Die Zahl der Disziplinar- und Strafverfahren zeigt klar, dass dies auch geschieht.
Der Gesetzentwurf lässt oft eindeutige Tatbestandsmerkmale wie bereits aus dem LADG bekannt vermissen. Stattdessen wird die Behauptung zum Tatbestand, also das ungerechtfertigte anonyme Denunziantentum zum Teil der politischen- und ganz offenbar auch der Rechtskultur gemacht.
Mit dem Gesetz wird jedem Ganoven, jedem verwirrten oder querulatorischen Petenten auf dem Silbertablett ein geeignetes Instrument für Falschbehauptungen geliefert.
Das Gesetz ist überflüssig, schlecht gemacht, teilweise Verfassungswidrig und diskriminierend.
Die Regelung zum Bürgerbeauftragten als Ergänzung des Petitionsausschusses für die gesamte öffentliche Verwaltung könnte hingegen gemeinsam diskutiert und erprobt werden.
Stellungnahme der DPolG Berlin zum Gesetzesentwurf vom 12.03.2020 zum Ausdrucken