Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025
Schusswaffenkriminalität steigt drastisch in Berlin
1.119 Fälle registriert – ein Anstieg um 68 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders auffällig: Die Zahl der Bedrohungen mit Schusswaffen hat sich nahezu verdoppelt, auch Schussabgaben nahmen deutlich zu.
Deutlicher Anstieg bei Schusswaffendelikten
Die aktuelle Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt eine klare Entwicklung: Im Jahr 2025 wurden in Berlin insgesamt 1.119 Straftaten erfasst, bei denen eine Schusswaffe verwendet wurde – sei es durch Drohung oder tatsächliche Schussabgabe. Im Vergleich zu 666 Fällen im Jahr 2024 entspricht dies einer Zunahme um 453 Fälle beziehungsweise 68 Prozent.
Besonders stark angestiegen ist die Zahl der Bedrohungen mit Schusswaffen: Sie erhöhte sich von 303 auf 604 Fälle. Auch die Fälle, in denen tatsächlich geschossen wurde, nahmen deutlich zu – von 363 auf 515.
Ein Teil dieses Anstiegs dürfte auf eine veränderte Erfassung zurückzuführen sein. Seit 2025 wird die Art der Waffenverwendung verpflichtend dokumentiert, wodurch mehr Fälle statistisch sichtbar werden. Inhaltlich zeigt sich jedoch ebenfalls eine Verschiebung: Zuwächse betreffen vor allem Bedrohungsdelikte und Raubtaten. Bei den Fällen mit Schussabgabe handelt es sich häufig um Verstöße gegen das Waffengesetz.
Mehr als die Hälfte der Taten (51,8 Prozent) ereignete sich im öffentlichen Raum. Von den insgesamt 1.058 erfassten Opfern waren 75,1 Prozent männlich. In etwa jedem vierten Fall bestand bereits eine Vorbeziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person.
Du willst mehr dazu wissen? Die Pressemitteilung der DPolG zur PKS 2025 steht hier: Licht und Schatten – Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik und politisch motivierten Kriminalität für 2025
Begriffseinordnung „Schusswaffen“
Im Sinne der Statistik umfasst der Begriff „Schusswaffen“ nicht nur scharfe Waffen, sondern auch gleichgestellte Gegenstände wie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Waffengesetz. Eine differenzierte Aufschlüsselung ist je nach Einzelfall nicht immer möglich.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem POLIZEISPIEGEL, Ausgabe April 2026.
Autor: Dirk Schöppl, Dozent für Waffenrecht an der HWR Berlin.
Mehr Informationen zu Dirk Schöppl auf den Seiten des VDB: "Heute im Porträt: Dirk Schöppl aus Berlin"
Dirk Schöppl ist Mit-Autor des DPolG-Waffenplakats. Die aktuelle Version steht hier: Auf einen Blick: DPolG-Waffenplakat gibt Informationen zum Waffengesetz
