Mehr als 4 Monate Verzögerung bei Waffenverbotszonen
DPolG Berlin kritisiert monatelanges Warten auf Schilder
Seit dem 15. Februar 2025 gelten in Berlin Waffenverbotszonen an drei von Kriminalität besonders betroffenen Orten. Doch ein zentrales Problem macht die Arbeit der Polizei vor Ort schwierig: Die notwendige Beschilderung fehlt - bis heute.
Nun sollen mehr als vier Monate nach Inkrafttreten der Verordnung die ersten Schilder an den Kriminalitätsschwerpunkten Kottbusser Tor, Görlitzer Park und Leopoldplatz angebracht werden. "Eine längst überfällige Maßnahme", sagt der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin, Bodo Pfalzgraf.
Arbeit teilweise für die Tonne
Denn in den ersten vier Monaten konnten keine Verstöße nach der neuen Verordnung geahndet werden – weil es an der vorgeschriebenen Vor-Ort-Information mangelt.* Zwar wurden zahlreiche Messer und Waffen sichergestellt und intensive Aufklärungsarbeit geleistet – rechtlich sanktionieren konnten die Kolleginnen und Kollegen das jedoch nicht. Ohne sichtbare Hinweise auf das Verbot fehlt die Grundlage für Bußgelder – und damit die abschreckende Wirkung.
Verzögerung wegen Behördenpingpong
Der Grund für die verzögerte Beschilderung sind langwierige Abstimmungsprozesse mit den Bezirksämtern. Erst Ende März 2025 wurden die Bescheidungskonzepte für die Schilder final abgestimmt. Nach erfolgter Ausschreibung im Mai 2025 folgte schließlich die Lieferung der Schilder, die ab heute montiert werden sollen. Doch die Zeitspanne von mehr als vier Monaten von der Verordnung bis zur tatsächlichen Beschilderung ist unakzeptabel.
Bodo Pfalzgraf kritisiert den “Behördenpingpong”, der zu dieser Verzögerung geführt hat: "Die anhaltende Verzögerung ist ein weiteres Beispiel für die Bürokratie, die Sicherheitsmaßnahmen blockiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es so lange dauert, einfache Schilder aufzustellen, die für die öffentliche Sicherheit entscheidend sind“, so der DPolG-Landesvorsitzende.
Die DPolG fordert ein zügigeres Vorgehen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. „In Zukunft müssen solche Prozesse schneller und effizienter gestaltet werden, damit die Polizei und die Bürger schneller von den Schutzmaßnahmen profitieren können“, so Bodo Pfalzgraf.
Siehe dazu auch Andreas Kopietz in der Berliner Zeitung (4.Juli 2025):"MESSERKRIMINALITÄT - Trotz Waffenverbotszonen: Warum in Berlin kein Bußgeld verhängt wird"
HINTERGRUND
Die Berliner Waffenverbotszonen sind bestimmte Gebiete, in denen das Mitführen von Waffen und Messern verboten ist, um Gewaltkriminalität einzudämmen. Sie gelten seit dem 15. Februar 2025 an kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Leopoldplatz, dem Kottbusser Tor und dem Görlitzer Park. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen und legitime Zwecke, doch Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Der 4-Punkte-Plan der DPolG zu Messerkriminalität: https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/dpolg-berlin-praesentiert-4-punkte-plan-gegen-messerkriminalitaet-in-der-hauptstadtan/
Unsere DPolG-Positionspapier zu den Waffenverbotszonen: https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/praxisfern-kompliziert-und-ineffizient/
Infos der Polizei Berlin zu den Waffenverbotszonen: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1520041.php
Zur Verordnung über das “Verbot des Führens von Waffen und Messern” am Görlitzer Park, Kottbusser Tor sowie Leopoldplatz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin vom 17. Dezember 2024: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/aiz-jlr-WaffFVerbotVBE2025rahmen%4020250215
*Verstöße in Tateinheit gegen das WaffG wurden und werden geahndet. Infos dazu siehe unter unserem Waffenplakat.