Messerangriffe stoppen: Das Maßnahmenpaket der DPolG Berlin
4-Punkte-Plan gegen Messerkriminalität in der Hauptstadt
Die DPolG Berlin fordert entschlossenes Handeln gegen die wachsende Bedrohung im öffentlichen Raum. In einem 4-Punkte-Plan zeigen wir, wie Sicherheit spürbar verbessert werden kann – für Bürgerinnen, Bürger und unsere Kolleginnen und Kollegen.
Am 12. April kam es mitten am Tag in einer Berliner U-Bahn zu einem tödlichen Angriff: Ein 43-jähriger Syrer stach im Streit mit dem späteren Opfer so brutal zu, dass der nicht einmal 30-jährige Mann noch vor Ort starb – direkt vor den Augen zahlreicher unfreiwilliger Zeugen. Solche Taten stehen sinnbildlich für ein Kriminalitätsphänomen, das längst kein Randthema mehr ist: Messergewalt in Berlin ist außer Kontrolle geraten.
Die Polizei registrierte in Berlin zuletzt täglich rund neun Messerangriffe – seit Jahren verharrt die Zahl auf hohem Niveau. Das gefährdet nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch die körperliche Unversehrtheit unserer Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig reagiert die Politik häufig reflexhaft mit Symbolpolitik – statt mit durchdachten Konzepten.
Scheinlösungen helfen nicht
Die im Februar 2025 eingeführten Waffenverbotszonen wurden mit großem Aufwand umgesetzt, erweisen sich aber in der Praxis als zahnlos. Die DPolG Berlin hatte diese Maßnahmen bereits als „Wackelpuddingverordnung“ kritisiert: zu viele Ausnahmen, zu wenig Wirkung. Wer diese Zonen durchsetzen will, braucht Personal, klare Regeln und keine politisch motivierten Schaufenstermaßnahmen. unsere Bilanz
Bundesrecht reformieren
Der Kern des Problems liegt nicht nur auf Landesebene. Auch das im Bund geregelte Waffenrecht ist ein „Ausnahmenungetüm“, das dringend entschlackt werden muss. Die Politik duckt sich hier weg – und lässt die Polizei mit realitätsfernen Vorgaben allein.
Ehrlichkeit in der politischen Debatte
Es ist kurzsichtig, der Polizei neue Aufgaben aufzubürden, ohne der Stadtgesellschaft ehrlich zu sagen, was künftig nicht mehr leistbar sein wird. Das schwächt das Vertrauen – und spielt den politischen Rändern in die Hände. Was ist zu tun? Die DPolG Berlin fordert wirksame Maßnahmen, die über Symbolpolitik hinausgehen – und benennt klare Schritte. Hier unsere Vorschläge.
DPolG-Maßnahmenpaket gegen Messerkriminalität
1. Wirksame Verbotszonen:
An Kriminalitätsschwerpunkten können Waffenverbotszonen sinnvoll sein – wenn sie durchgesetzt werden. Unterstützt durch Videotechnik können sie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls beitragen. Wo solche Zonen nur auf dem Papier existieren, verpufft jede präventive Wirkung.
2. Schutz für besonders Gefährdete:
Nicht alle Menschen können risikobehaftete Orte meiden. Wer im ÖPNV unterwegs ist oder ein Bürgeramt aufsucht, ist der Gefahr oft schutzlos ausgesetzt. Dort braucht es ein umfassendes konsequentes Mitführverbot für Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände. Dafür sind Polizei, Justiz und Bezirke mit Ressourcen auszustatten, die über das derzeitige Maß hinausgehen.
3. Messer sind kein Selbstschutz:
„Messer bleiben zu Hause“ – diese Botschaft muss in alle Köpfe. Dazu braucht es zielgruppengerechte Präventionsarbeit, vor allem bei Jugendlichen. Die Illusion, Messer seien ein geeignetes Mittel zur Selbstverteidigung, ist gefährlich – und muss entzaubert werden. Für diese Aufklärung braucht es finanzielle Mittel, die nicht gestrichen, sondern deutlich aufgestockt gehören.
4. Fokus auf Mehrfachtäter:
Probleme bereiten insbesondere notorische Straftäter. So wie der Täter vom 12. April. Er war bereits mehrfach mit Gewaltstraftaten auffällig geworden, war daher polizeibekannt und hätte angesichts seiner Vorstrafenliste längst hinter Schloss und Riegel gehört. Solche Täter ignorieren Verbotszonen und Gesetze gleichermaßen.
Die DPolG fordert: Behörden müssen sich auf die Mehrfachtäter fokussieren und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um deren kriminelles Handeln und Aktionsradius zu begrenzen – etwa durch Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote oder elektronische Überwachung. Generell ist ihnen das Mitführen von Waffen, Messern oder gefährlichen Gegenständen zu untersagen. Zuwiderhandlungen müssen spürbare Konsequenzen haben.
Siehe auch unser Positionspapier zu den Waffenverbotszonen vom 10. Februar 2025.
Die Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) bietet die Möglichkeit, den Ordnungsbehörden neue Werkzeuge zu geben: elektronische Fußfesseln, längerer Gewahrsam, bessere Kontrollrechte. Auch die Überprüfung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nach Gewaltdelikten gehört auf den Tisch.
Gesellschaftlicher Schulterschluss nötig
Der Kampf gegen Messerkriminalität kann nicht allein von der Polizei gewonnen werden. Gefordert ist ein breites Bündnis: Sicherheitsbehörden, Gerichte, Schulen, öffentliche Träger – und jede Bürgerin, jeder Bürger. Der Irrglaube, man müsse sich mit dem Problem abfinden, ist gefährlich. Berlin muss aufstehen und klar machen: Messergewalt hat hier keinen Platz.
Zum Hintergrund: Kriminalität in Berlin im Jahr 2024
Am 20. März 2025 hat die Senatsverwaltung für Inneres die „Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2024“ veröffentlicht. In dem Kurzbericht sind ausgewählte Delikte und ergänzende Informationen erhalten. Zeitgleich ist der Kurzbericht „Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024“ erschienen.
Im Jahr 2024 gab es in Berlin eine Zunahme von Straftaten um 0,4 Prozent (539.049 Fälle). Dabei sind die Fallzahlen bei den Delikten „Warenkreditbetrug“, Ladendiebstahl“ und „Rauschgiftdelikte“ gesunken und die Fallzahlen bei „Körperverletzung“, „Straftaten gg. das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz“ und „Keller-/Bodeneinbruch“ gestiegen. Die Aufklärungsquote von 45,5 Prozent blieb zum Vorjahr unverändert.
Im Jahr 2024 wurde gegen mehr Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren hat sich leicht verringert, dennoch lag er noch über 18 Prozent. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) hat sich um 0,7 Prozent erhöht zum Vorjahr.
Leider hat sich die Anzahl der Opfer von Delikten mit Gewaltcharakter in Partnerschaft und Familie auf 19.213 (+2,3 Prozent) Fälle erhöht.
Auch insgesamt ist die Anzahl der Opfer von Straftaten um 6,4 Prozent auf 113.473 gestiegen. Auch wurden im vergangenen Jahr 10.584 Polizeivollzugskräfte Opfer eines Opferdeliktes (+10,2 Prozent).
Messerangriffe
Die Anzahl der Messerangriffe ist 2024 zwar um 2 Prozent auf 3.412 gesunken (gegenüber dem Vorjahr). Das ist aber noch immer der zweithöchste Wert im Langzeitvergleich. Zudem wurden 51,7 Prozent der Fälle in der Öffentlichkeit begangen.
Ermittelt wurden 2.532 Tatverdächtige, die an Taten beteiligt waren, bei denen ein Messer eingesetzt wurde. Davon waren 87,6 Prozent männlich und 58,1 Prozent hatten eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Kinder lag bei 4,6 Prozent, der Jugendlichen bei 14,4 Prozent und Heranwachsenden bei 9,8 Prozent. (Siehe dazu unseren 5-Punkte-Plan zu Kindern & Jugendlichen vom 27.September 2024)
Im Jahr 2024 wurde in 303 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht und in 363 Fällen wurde geschossen.
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Berlin 2024
Im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) wurden im Jahre 2024 insgesamt 8.309 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität registriert. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um 29,3 Prozent.
In 965 Fällen handelte es sich um politisch motivierte Gewaltdelikte. Sie stiegen um 76,4 Prozent zum Vorjahr an.
Extreme Steigerungen
Die Statistik für das Jahr 2024 enthält zudem einige Auffälligkeiten. Gemeint sind Fälle, in denen die Steigerung teilweise weit über + 100 Prozent liegt:
• Fälle mit antisemitischer Motivation +102,3 Prozent: 922 Fälle, davon 67 Gewaltdelikte
• Fälle im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt + 254,5 Prozent: 3137 Fälle, davon 511 Gewaltdelikte
• Immerhin ist das Fallaufkommen bei den Themen „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlechtsbezogene Diversität“ um 16,1 Prozent gesunken: 579 Falle, davon 104 Gewaltdelikte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vereinzelt eine gute Entwicklung zu erkennen ist und die Anzahl der Fälle sich reduziert. Allerdings ist bei vielen Delikten eine Fallsteigung, zum Teil sogar kontinuierliche Fallsteigung, deutlich zu erkennen, sodass das Gesamtaufkommen der Fälle weiterhin zunimmt.
Quelle & Autor
Die Kurzberichte „Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2024“ und „Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024“, sowie auch die Berichte der vergangenen Jahre sind im Internet abrufbar unter https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/
Diese Zusammenfassung zur PKS hat unser Waffensachverständiger Dirk Schöppl verfaßt Mehr zum Autoren unter: https://dsc-swm.de